Ausschreibung
der Kreisgruppe Osthessen (Marschgruppe)
am 07. September 2024
Es werden drei Stecken angeboten: 10km, 20km und 30km
Mahn-, Gedenk und Bildungsstätte
Point Alpha (ehemaliges US-Camp)
36169 Rasdorf, Hummelsberg 1
Die Schrimherrschaft hat Herr Jürgen Hahn, Bürgermeister der Gemeinde Rasdorf inne
| 1. Allgemein: | Die Kreisgruppe Osthessen mit der Marschgruppe Osthessen im Reservistenverband führt am 07. September 2024 den 6. Internationalen Point Alpha Marsch (IPAM) durch. Dabei werden Strecken von 10, 20 und 30 Km Länge angeboten. |
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| 2. Leitung und Durchführung: | Stabsfeldwebel der Reserve Thomas Brehm | |
| 3. Teilnehmer: | Reservisten und aktive Soldaten der Bundeswehr sowie unsere NATO-Partner, Blaulicht Organisationen und zivile Wanderfreunde. Der Marsch findet im Rahmen einer Verbandsveranstaltung (VVag-UTE) statt und ist auf 150 Teilnehmer begrenzt. | |
| 4. Anmeldung: | Teilnehmermeldung siehe letzte Seite unter dem Punkt „Anmeldung / Registration über folgenden Link oder QR-Code“ Meldeschluss ist Freitag, der 09.08.2024 | |
| 5. Meldekopf: | Mahn-, Gedenk- und Bildungsstätte Point Alpha (ehemalige US Camp), Am Hummelsberg 1, 36169 Rasdorf | |
| 6. Meldung: | Samstag, den 07.09.2024 von 07:00 Uhr bis 08:30 Uhr | |
| 7. Urkunden / Medaillen: | Jeder Teilnehmer erhält nach Rückkehr eine Erinnerungsurkunde. Eine Medaille sowie ein Patch vom 6. IPAM können die Teilnehmer von einem externen Anbieter nach der Marschveranstaltung käuflich erwerben. | |
| 8. Kosten und Verpflegung: | Achtung, eigene Getränkebehälter, Teller, Besteck mitbringen! Die Teilnahme am 6. IPAM ist für alle KOSTENFREI! Jeder Reservist und seine Angehörige der Bundeswehr erhält zum Beginn der Marschveranstaltung ein Frühstück in Form eines Verpflegungsbeutel Getränke gibt es für jeden Teilnehmer an den Kontrollstellen. Der Preis für die Medaille: 5,00 EURO Für die abendliche Kameradschaftsveranstaltung gibt es Gegrilltes und Getränke zum Selbstkosten Beitrag von einem externen Anbieter. Bezahlung für das Essen am 07.09.2024 morgens bei der Anmeldung. Getränke werden am Abend vor Ort bezahlt. |
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| 9. Anzug und Ausrüstung | a) | Soldatinnen und Soldaten (aktiv und Reserve) der Bundeswehr, Feldanzug Tarndruck (TD) Grundform gemäß Zentralrichtlinie “Anzugsordnung der Bundeswehr“ A1-2630/0-9804 |
| b) | Reservistinnen und Reservisten benötigen eine allgemeine Uniformtrageerlaubnis! | |
| c) | Soldaten befreundeter Nationen: gemäß nationaler Anzugsordnung | |
| d) | zivile Organisationen: gemäß Kleiderordnung der Organisation, zivile Wanderfreunde nach eigenem Ermessen. | |
| 10. Unterkunft: | Bei Anreise Freitag bzw. Abreise Sonntag ist jeder Teilnehmer für seine Übernachtung selbst verantwortlich. Ein Biwak Bereich steht vom 06.09.2024 17:00 Uhr bis 08.09.2024 12:00 Uhr zur Verfügung. Private Zelte, Feldbetten und Schlafsäcke sind von den Teilnehmern mitzubringen. Es besteht die Möglichkeit in einem von uns mitgebrachten Mannschaftszelt zu übernachten (begrenzte Kapazität, nur solange freie Plätze verfügbar sind. Telefonisch unter der Nummer +49 170 2350521 anfragen). Wenn Biwak erwünscht ist, unbedingt bei der Anmeldung die An- und Abreise vermerken! WC´s werden gestellt (DIXI’s). Wasch- und Duschgelegenheiten vor Ort stehen nicht zur Verfügung. Andere Möglichkeiten zur Übernachtung in festen Unterkünften bitten wir in eigener Zuständigkeit zu erkunden und zu regeln. Hier ein paar Vorschläge: |
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| 11. Sicherheits- bestimmungen / Sonstiges: | a) | Die Marschstrecke führt durch Ortschaften und es werden Straßen in und außerhalb geschlossener Ortschaften überquert, daher äußerste Vorsicht beim Überqueren der Straßen. Das Rauchen auf der Strecke ist verboten, mitgeführte Hunde sind an derLeine zu führen. Die Teilnehmer haben sich an die ausgeschriebenen Marschwege zu halten. |
| b) | Auf dem Biwakplatz wird ein US-Camp mit historischen Fahrzeugen, Ausrüstungen und Uniformen der US Army aus den 1980er Jahren ausgestellt. | |
| c) | Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund erhöhten Medien-Interesses im Zuge der Veranstaltung mit der Aufnahme von Foto- und Filmaufnahmen zu rechnen ist. Sofern Sie nicht mit der Aufnahme auf Foto und Film einverstanden sind, ist die schriftliche Erklärung, dass keine Aufnahmen erfolgen sollen, bei der Anmeldung zur Veranstaltung zwingend erforderlich. Diese Erklärung gilt nicht für Gruppenfotos und Gruppenfilmaufnahmen. |


